Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung steigt

Ab dem 1. Januar 2025 wird der Höchstrechnungszins (HRZ) in der Lebensversicherung erstmals seit 30 Jahren angehoben, dann von 0,25% auf 1%. Diese Anpassung ermöglicht es Versicherern, ab 2025 wieder höhere Garantien und Rentenleistungen zu bieten. Auch die Prämien für Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen könnten dadurch günstiger werden.

Einige Versicherer bieten bereits jetzt Umstellungsoptionen an, um ab Januar 2025 die garantierten Leistungen automatisch anzupassen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Laut einer Analyse der Ratingagentur Franke und Bornberg sind nicht alle Umstellungsoptionen vorteilhaft. Kunden sollten besonders darauf achten, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen und dass die Umstellung keine Nachteile mit sich bringt, insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Erhöhung des Höchstrechnungszinses ist ein positiver Schritt, aber eine individuelle Prüfung ist wichtig.

Lassen Sie sich von uns als Experten beraten!

zurück
Menü